top of page

                Impressum

 

         Angaben gemäß § 5 TMG:

 

         Stil.Echt photography

                 Inhaberin

           Antje Grundmann

           Zogenweiler 505

           88263 Horgenzell

 

   photostilecht@t-online.de

          Tel. 07504 915732

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als

vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in

welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative,

Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des

Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsКtzlich nur für den eigenen Gebrauch

des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas

anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe

von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.4. Die Nutzungsrechte gehen erst über

nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und

zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG

wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde,

verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf

Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber

erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte

Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten,

Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom

Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl.

Mehrwertsteuer aus.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber

gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spКtestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach

Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen

bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu

einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum

des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der

Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie

der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder

nach der Aufnahmeproduktion Аnderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf

behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen

Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz

und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine

Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an

Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf

– wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm

aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der

Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der

Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und

Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die

Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das

Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der

abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.

Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und

unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die

Aufnahmeobjekte nicht spКtestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt,

gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner StudiorКume die

GegenstКnde auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu

Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber

die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine lКngere Zeit

vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte

Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat,

Bezahlung verlangen.

2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die

nicht ausgewКhlten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die

ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der

Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in

Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein

Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder

Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschlieІt, kann der Fotograf

Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend)

Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der

Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die

Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines hЪheren Schadens bleibt dem Fotografen

vorbehalten.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf

nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhЪht sich das Honorar des Fotografen, sofern

ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhКlt der Fotograf

auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber

nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des

Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 



 

bottom of page